4 Antworten
RedPanther
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis
Entscheidend ist, was für eine Fahrzeugart das Fahrzeug gemäß seinen Papieren ist. Sprich, etwas das du nicht eintragen lässt, ist sowieso irrelevant.
Aber:
Mit AM darfst du motorisierte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³ fahren. Und das muss auch in den Papieren so stehen!
Die Drosselung auf 45 km/h bringt dir nichts, weil der Hubraum nicht verändert wird und dementsprechend zu groß ist. Also selbst wenn du die Drosselung eintragen lässt, ist es kein Zweirad das du mit der AM-Fahrerlaubnisklasse fahren darfst.
Ergebnis: Du fährst mit einem Kfz herum, für das du keine passende Fahrerlaubnis hast. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, d.h. das Strafmaß wird individuell von einem Gericht festgelegt.
Wesnet9138
Beitragsersteller
OK vielen Dank.
modecoolboy
Genau richtig
FlipperNRW
Wunderbar ausgeführt, dem ist wirklich nichts hinzuzufügen!
migebuff
Entscheidend ist, was für eine Fahrzeugart das Fahrzeug gemäß seinen Papieren ist.
Dieser Logik zufolge dürfte man ein Mofa auf 200 km/h frisieren und hätte nichts zu befürchten, denn laut Papieren ist es ja noch ein Mofa.
Die gesamte FeV bezieht sich stets auf die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit", welche als die Geschwindigkeit definiert ist, die das Fahrzeug auf ebener Strecke aus eigener Kraft bei bestimmungsgemäßer Verwendung erreicht. An keiner Stelle wird in der FeV die eingetragene Geschwindigkeit erwähnt.
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RedPanther
@migebuff
Guter Einwand! So herum habe ich es bisher nicht gesehen.
Dreamdrummer
@RedPanther
Es gibt Länder, in denen dürfen LKW unter bestimmten Umständen offiziell 90 oder sogar 100 km/h fahren, z.B. Frankreich. Mit der Begründung von migebuff wäre der Betrieb eines solchen Fahrzeugs in Deutschland nicht legal durchführbar. Ich sehe hier aber oft französische LKW herumfahren. Also ist das Argument mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit Quatsch, denn sonst müsste hier fast jeder ausländische LKW-Fahrer einen Strafzettel bekommen, weil dessen Laster gemäß Papiere schneller fahren kann als 80!
RedPanther
@Dreamdrummer
Sehe ich anders. Denn die LKW-Fahrerlaubnis ist in keiner Weise an die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges gebunden. Es hätte also keinen Effekt auf die Fahrerlaubnis, wenn man nen LKW hätte, in dessen Papieren eine Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h steht.
Man muss sich halt im Fahrbetrieb an die jeweils zulässigen Geschwindigkeiten halten. Aber das ist ja bekanntlich beim Auto auch kein Problem: Man kann mit nem Sportwagen, der bei 250 km/h abgeregelt ist, trotzdem das 50 km/h Tempolimit innerorts einhalten.
hassiederoma
Mit AM darfst du nur motorisierte Fahrzeuge führen, die in der entsprechenden Fahrzeugklasse (in diesem Fall L) eingetragen sind. Ist es dort nicht eingetragen, darfst du es nicht fahren, egal wie schnell es fährt.
In dem Fall würde die Polizei wohl nichts machen. Es wäre dann nicht drosseltes Mofa sondern ein nicht drosseltes Kleinkraftrad und dafür besitzt du nicht die nötigen Lizenzen.
Würde die Polizei allerdings feststellen, dass das Fahrzeug nur deshalb langsamer fährt, weil es mit einer Geschwindigkeitsdrossel versehen ist, umgeht das Fahrzeug halt die AM Klasse, was bedeutet, dass du ein Kraftrad führst, für das du den nötigen Führerschein nicht hast.
modecoolboy
Was hat die Klasse L damit zu tun das ist ein separater Führerschein, der für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen benötigt wird?
Wesnet9138
Beitragsersteller
OK danke
modecoolboy
Der Führerschein der Klasse S wurde 2013 durch den AM-Führerschein ersetzt. Das bedeutet, dass alle Berechtigungen, die zuvor unter der Klasse S zusammengefasst waren, jetzt in der Klasse AM enthalten sind. Mit dem AM-Führerschein darfst du also folgende Fahrzeuge fahren:
- Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm.
- Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) mit einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
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Dreamdrummer
@modecoolboy
Kleinkrafträder bis 60 km/h. Eine Hercules KX-5 oder eine Simson Schwalbe fallen auch unter AM, obwohl die schneller eingetragen sind als 45 km/h.
modecoolboy
Wenn du die alte Klasse meinst auf den Führerschein das ist die Klasse S
WECoyote
Natürlich würde die Polizei was machen. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
WECoyote
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Moped, TÜV
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis 》Straftat
Geld- oder Gefängnisstrafe (Jugendstrafrecht: Sozialstunden), Führerscheinsperre
Wesnet9138
Beitragsersteller
OK danke
Lufthannes
Das wäre fahren ohne Fahrerlaubnis, egal ob gedrosselt oder nicht.
Wesnet9138
Beitragsersteller
OK danke